1 Gegenstand und Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der HR CheckSystems GmbH (im Folgenden CheckSystems genannt) in Würzburg und ihren Kunden. Vertragliche Beziehungen, die im Zusammenhang mit Leistungen von CheckSystems zwischen ihren Kunden und Drittanbietern entstehen, unterliegen den Bedingungen dieser Drittanbieter.

AGB des Kunden, die von den vorliegenden der CheckSystems abweichen oder ihnen entgegenstehen gelten nicht, es sei denn CheckSystems hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geltung der vorliegenden AGB wird insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen, dass CheckSystems in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2 Zustandekommen von Verträgen

Ein Vertrag mit CheckSystems kommt stillschweigend zustande, wenn diese entsprechend auf ein Angebot des Kunden Erfüllungshandlungen unternimmt. Hinweise auf Leistungen von CheckSystems sind als Aufforderungen, ein Angebot abzugeben, zu verstehen und sind unverbindlich.

Aufträge, die über das Standardangebot der Online-Dienstleistungen der CheckSystems hinausgehen, bedürfen üblicherweise eines separaten, schriftlichen Vertrags über die spezifizierten Leistungen.

Preise unterliegen der Änderung, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen. Haben diese Änderungen wesentlichen Einfluss auf die Kalkulation des Kunden, steht diesem ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu, das er spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung geltend zu machen hat.

3 Vertragsdurchführung

Die Abwicklung geschäftlicher Kommunikation kann auf elektronischem Wege erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, CheckSystems eine gültige eMail-Adresse mitzuteilen, unter der er erreichbar ist.

Der Kunde akzeptiert, dass unverschlüsselte elektronische Kommunikation nicht vertraulich ist. Er übernimmt daher das Risiko des Ausspähens von Daten durch Unbefugte.

4 Inhalt des Auftrages

CheckSystems ist zur Erbringung der vereinbarten Leistungen verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere das Eintreten von Prognosen, wird nicht geschuldet.

Erfolgt die Leistung in schriftlicher oder elektronischer Form, sind die schriftlichen bzw. elektronischen Darlegungen verbindlich. Ausführungen der CheckSystems sind außerhalb des erteilten Auftrages stets unverbindlich.

CheckSystems kann zur Erfüllung von Auftragsteilen auf die Leistungen von Drittanbietern zurückgreifen.

Die Rechte an Neu- bzw. Weiterentwicklungen, die in Zusammenarbeit mit Kunden entstehen, liegen ausschließlich bei CheckSystems.

5 Vertragliche Hauptpflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet urheber-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Regelungen und die Einhaltung zivilrechtlicher Vorschriften zu beachten.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt Produkte oder Dienstleistungen der CheckSystems umzubenennen, unter eigenem Namen zu vertreiben oder sich als Hersteller dieser Produkte oder Dienstleistungen zu bezeichnen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet die Zugangsdaten, bestehend aus Nutzerkennung und Passwort, stets vertraulich zu behandeln.

6 Folgen der Verletzung einer Hauptpflicht

Verstößt der Kunde gegen eine unter Ziffer 5 a) bis c) genannten Pflichten, ist er zu der Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des der CheckSystems entstandenen Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung der CheckSystems von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Hierzu gehören auch Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung.

Sonstige Rechte der CheckSystems, insbesondere zu der Sperrung der Inhalte und zu einer außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

7 Geheimhaltung und Datenschutz

CheckSystems ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Tatsachen des Kunden verpflichtet. Sollte CheckSystems sachverständige Drittanbieter mit einbeziehen, so sind diese ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet.

CheckSystems verpflichtet sich über den gesetzlich geltenden Datenschutz hinaus die Daten von Personen, Teams und Organisationen zu schützen.

Die Online-Dienstleistungen von CheckSystems werden unter Verwendung hoher technischer Standards der sicheren Datenübertragung und -speicherung gewährleistet.

8 Fälligkeit, Prüfungs- und Rügepflicht des Kunden

Rechnungen der CheckSystems sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

CheckSystems hat das Recht Leistungen zurückzuhalten, bis der Zahlungseingang erfolgt ist.

Der Kunde hat Rechnungen zu überprüfen und Einwendungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung, schriftlich gegenüber CheckSystems zu erheben.

Erbringt CheckSystems im Rahmen des Auftrags Leistungen, dann hat der Kunde diese unmittelbar nach Bereitstellung zu überprüfen und offene Mängel schriftlich innerhalb von 14 Tagen, verdeckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Die Gewährleistungspflicht der CheckSystems beschränkt sich in diesen Fällen auf Nachbesserungsansprüche. Schlägt die Nachbesserung durch CheckSystems fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.

Terminangaben sind, sofern nicht ausdrücklich schriftliche zugesagt, grundsätzlich unverbindlich und stellen nur einen annähernden Leistungszeitraum dar.

9 Sperrung

CheckSystems ist nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung berechtigt dem Kunden den Zugang zu seinem Online-Datenmaterial zu verwehren falls die Frist fruchtlos verstreicht. Bei Gefahr im Verzug kann die vorherige Androhung unterbleiben.

Der Kunde bleibt gleichwohl verpflichtet, die Vergütung zu erbringen, da das Datenmaterial des Kunden weiterhin von CheckSystems vorgehalten wird.

Zur Sperrung berechtigt insbesondere

  1. ein Verstoß gegen die Pflichten aus Ziffer 5 a) bis c)
  2. die nicht fristgerechte Zahlung einer Rechung

Die Sperrung wird aufrechterhalten, um die Haftung von CheckSystems zu vermeiden, bis der Kunde die Rechtmäßigkeit der Inhalte darlegt oder gegebenenfalls beweist.

Eine Sperrung ist nur bei offensichtlich unbegründeten Abmahnungen Dritter ausgeschlossen.

10 Löschung des Datenmaterials des Kunden

Bleibt der Kunde auch während der Zeit der Sperrung mit der Zahlung einer fälligen Forderung in Verzug, ist CheckSystems ohne vorherige Ankündigung berechtigt, das Datenmaterial des Kunden zu löschen.

11 Vertragsbeendigung

Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

Ordentliche Kündigung

Ein unbefristeter Vertrag ist ohne Einhaltung einer besonderen Frist von beiden Seiten jeweils zum Ende des Folgemonats kündbar. Ein befristeter Vertrag über ein Jahr ist frühestens zum Ablauf der Jahresfrist mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende kündbar. Jahresverträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.

Außerordentliche Kündigung

CheckSystems ist berechtigt den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. der Kunde die in Ziffer 5 a) bis c) genannten Pflichten schuldhaft verletzt;
  2. der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon im Verzug ist;
  3. der Kunde schuldhaft falsche Angaben gemacht hat, die die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und CheckSystems sowie deren Drittanbietern betreffen, die im Zusammenhang mit Leistungen von CheckSystems zwischen ihren Kunden und Drittanbietern entstehen;
  4. der Kunde die Infrastruktur verwendet, um rechtswidrige Inhalte gemäß 5 a) bereitzustellen.

12 Haftung von CheckSystems

Eine Haftung für anfängliche Mängel einer Sache, die dem Kunden von CheckSystems zur Nutzung überlassen wird, ist ausgeschlossen.

Eine Haftung für Missbräuche, die aus der unberechtigten Verwendung von Nutzerkennung und Passwort des Kunden resultieren ist ausgeschlossen, wenn der Kunde sie verschuldet hat.

Im übrigen haftet CheckSystems nur für die aus der Verletzung von Kardinalpflichten entstehenden Schäden, die von CheckSystems, ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.

Für technische und sonstige Störungen, die sich dem Einflussbereich von CheckSystems entziehen, wie Störungen der Internetinfrastruktur durch nationale und internationale Netzwerkbetreiber oder solche, die durch Kundenfehler hervorgerufen wurden, ist eine Haftung von CheckSystems ausgeschlossen.

Der Höhe nach ist die Haftung für unvorhersehbare Exzessrisiken ausgeschlossen. Sie ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

13 Änderung der AGB

CheckSystems ist jederzeit berechtigt diese AGB zu ändern oder zu ergänzen.

Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in schriftlicher Form, so entfalten die neuen AGB entsprechend der Ankündigung auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse Wirksamkeit. Widerspricht der Kunde innerhalb der gesetzten Frist, so hat CheckSystems das Recht den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

14 Ausschließlicher Gerichtsstand

Für alle Ansprüche aus und auf Grund der vertraglichen Beziehungen zwischen CheckSystems und dem Kunden, einschließlich Scheck- und Wechselklagen sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages, ist ausschließlicher Gerichtsstand Würzburg, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Geschäftsführer: Dr. Jens Brandt, Dr. Wolfgang Schmitt
Eingetragen: HRG Würzburg unter Nr. 7699